Die Kleinsten entlasten

Entlastung für EPU
36.100 Wiener Betriebe, so eine Schätzung von KMU Forschung Austria, profitieren vom letzten Entlastungspaket der Bundesregierung. Der Großteil davon sind Ein-Personen-Unternehmen - die am stärksten wachsende Gruppe unter den Wiener Betrieben. Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 400.000,- Euro liegt, können jetzt einen Steuerfreibetrag geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Gewinne reinvestiert werden. Im Durchschnitt ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis von 1.200,- Euro pro Jahr. Genauso kommt die Ausweitung der Verlustabzugsfähigkeit auf 7 Jahre und die Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht vor allem Kleinstbetrieben zu Gute.
Erbschafts- & Schenkungssteuer als Hürde
Sehr begrüßenswert ist die Abschaffung der Erbschaftssteuer: Sie behindert besonders die Kleinstverdiener unter den Unternehmern. Denn zurzeit werden die am stärksten belastet, die es ohnehin schon am schwersten haben: Betriebsübernehmer vor dem Sprung in die Selbständigkeit, die neben dem Kaufpreis für das erworbene Unternehmen, notwendige Innovationen in den Betrieb und den Lohn für die Beschäftigten aufstellen müssen. Von dieser zusätzlichen Belastung, deren Einhebung so teuer ist, dass der Finanzminister davon erst wieder keinen Gewinn hat, sollten sie zumindest befreit werden. Gleiches gilt für die Schenkungssteuer.
Gleichstellung mit Unselbständigen
Damit nicht genug, ist man sich in Wirtschaftskreisen einig, dass die steuerliche Gleichstellung der Selbständigen und Unselbständigen in Bezug auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Absetzbarkeit von Aufwendungen für Kinderbetreuung und Pflegebedürftige weitere dringend notwendige und lange geforderte Maßnahmen wären, die nun umgesetzt werden müssten.





