Unternehmerin, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien und Obfrau des Wiener Wirtschaftsbundes

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18.01.2012

Neuer Bonus für Meisterprüfungen

Trotz der allgemein angespannten Budgetsituation ist es der Wirtschaftskammer vor kurzem gelungen, einen finanziellen Bonus für Absolventen von Meister- und Befähigungsprüfungen durchzusetzen. Mit diesem Bonus wird ein wichtiger Schritt zur Förderung unseres Fachkräftenachwuchses gesetzt. Denn gegenüber Schülern und Studenten sind Kandidaten für Meister- oder Befähigungsprüfungen seit jeher deutlich benachteiligt. Sie müssen für Prüfungskosten – im Schnitt etwa 370 Euro - selbst aufkommen, während der Staat für Prüfungen an öffentlichen Schulen und Universitäten die Kosten übernimmt.
Künftig bekommen Absolventen von Meister- und Befähigungsprüfungen ein Drittel der Kosten refundiert. Wer diesen Anreiz nutzt, eröffnet sich neue berufliche Möglichkeiten. In Wien gehen zur Zeit etwa 4000 Personen pro Jahr diesen Weg. Diese Zahl gilt es mit der neuen Förderung zu steigern.
Wie dringend gut ausgebildete Fachkräfte in Wiens Unternehmen gebraucht werden, sieht man auch an der Lehrstellenstatistik 2011. Sie zeigt ein weiteres Plus bei der Zahl der Jugendlichen in Ausbildung und um zwölf Prozent mehr offene Lehrstellen als vor einem Jahr. Eine höchst erfreuliche Entwicklung.

Maßnahmen müssen Bedürfnisse der Unternehmen treffen
Wichtig ist, dass die Förderung der dualen Ausbildung auch in Zukunft laufend evaluiert und an die sich ändernden Bedürfnisse der Unternehmen angepasst wird. Dies gilt im Übrigen auch für Maßnahmen in anderen Bereichen der Arbeitsmarktpolitik. Ein positives Beispiel hierfür ist die engagierte Förderung von Implacement-Stifungen durch das AMS. Denn hier werden Unternehmen, die ihren Personalbedarf am Arbeitsmarkt nicht decken können, in die Umschulung von Arbeitssuchenden eingebunden. Dadurch erhöht sich die Treffsicherheit des Mitteleinsatzes nachweislich. Und für die teilnehmenden Betriebe wird das bestmögliche Ergebnis erreicht. Dieses Förderprogramm zeigt, dass für den Erfolg oder Misserfolg von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nur entscheidend ist, wie sehr eine Maßnahme die Bedürfnisse der Unternehmen trifft.