Unternehmerin, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien und Obfrau des Wiener Wirtschaftsbundes

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05.10.2012

Krankengeld – Etappensieg erreicht

Auf dem langen Weg der sozialen Absicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer wurde ein Etappensieg erzielt. Künftig haben auch Wirtschaftstreibende Anspruch auf Krankengeld. Was bisher nur für unselbstständig Beschäftigte eine Selbstverständlichkeit war, wird auch für Selbstständige umgesetzt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vor wenigen Tagen in Begutachtung geschickt. Läuft alles nach Plan, ist das neue Krankengeld für Unternehmer mit Jänner 2013 Realität. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt und das Netz der sozialen Absicherung für Wirtschaftstreibende enger geknüpft. Gelten wird die neue Regelung für mehr als 90 Prozent der Wiener Unternehmer – nämlich für alle Selbstständigen, die keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt und mutig bereit ist, Risiko und Verantwortung zu übernehmen, wer Wachstum generiert und Arbeitsplätze sichert, hat Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.

Großer Fortschritt
Das Krankengeld reiht sich ein in eine lange Liste an Verbesserungen und Erleichterungen für Unternehmer, die die Wirtschaftskammer für Unternehmer erreicht hat. Dazu zählen die Halbierung des Selbstbehaltes und die Absenkung der Beiträge in der Krankenversicherung, die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung, die Absicherung im Krankheitsfall durch die Betriebshilfe oder auch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes für Unternehmerinnen. Dass künftig nach Ablauf von sechs Wochen, also ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht, ist ein großer Fortschritt, um den Bedürfnissen der vielen klein- und mittelständischen UnternehmerInnen gerecht zu werden.

Gelebte Solidarität
Ausbezahlt wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), finanziert über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) – und zwar auf Basis der ausschließlich von den Unternehmern einbezahlten Unfallversicherungsbeiträgen. Dadurch wird einmal mehr die unter den Selbstständigen unter Beweis gestellt.